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Niederlande · NL

Cyberbeveiligingswet (Cbw) — Cybersicherheitsgesetz, Gesetzentwurf vor der Tweede Kamer

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Status
Entwurf / im Parlament
In Kraft seit
—
Umsetzungsgesetz
Cyberbeveiligingswet (Cbw) — Cybersicherheitsgesetz, Gesetzentwurf vor der Tweede Kamer
EU-Vertragsverletzungsverfahren
Klage beim EuGH
Zuständige Behörde
Multiple sectoral authorities coordinated by the Rijksinspectie Digitale Infrastructuur (RDI) and the Ministry of Justice and Security NIS2-Seite der zuständigen Behörde →
Nationales CSIRT
Nationaal Cyber Security Centrum (NCSC-NL) CSIRT-Website →

Nationale Besonderheiten

  • Stand Mai 2026 noch nicht umgesetzt; die ursprünglich für März 2026 geplante Plenardebatte der Tweede Kamer wurde wiederholt verschoben und der Gesetzentwurf bleibt in der unteren Kammer. Das vorläufige Wbni aus NIS1 gilt weiter.
  • Der Entwurf sieht ein gestuftes Inkrafttreten vor; verschiedene Bestimmungen können zu unterschiedlichen Zeitpunkten wirksam werden.
  • Verteiltes sektorales Aufsichtsmodell statt einer einzigen nationalen Regulierungsbehörde.

Quellen

Zuletzt überprüft: